AGBs

Tactical Protection Team e.U.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) sind Grundlagen für einen Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber (in weiterer Folge kurz „AG“) und der Firma Tactical Protection Team e.U. (in weiterer Folge Kurz „TPT“). Diese AGB haben Geltung für alle Aufträge, insbesondere auch für Folgeaufträge zwischen dem AG und der TPT, soweit im Einzelfall keine schriftliche Abänderung vereinbart wurde.
 
2. Vertragsbeginn
Aufträge werden in der Regel in Schriftform abgeschlossen. Mit der Unterschrift bestätigt der AG den schriftlichen Auftrag und ist von diesem Zeitpunkt an, an den Auftrag und AGB gebunden. Änderungen oder Ergänzungen eines schriftlichen Auftrages können nur schriftlich erfolgen und bedürfen für ihre Wirksamkeit die Zustimmung der TPT.
Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich eine bestimmte Vertragsdauer schriftlich vereinbart wird, läuft jeder abgeschlossene Auftrag/Vertrag 3 Jahre und verlängert sich um dieselbe Dauer, sofern er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich aufgekündigt wird. Neben schriftlichen Aufträgen können Aufträge im Ausnahmefall auch mündlich erfolgen. Für mündlich abgeschlossene Aufträge gelten sinngemäß die gleichen Bestimmungen wie für schriftliche Aufträge.
 
3. vorzeitige Vertragsauflösung
Eine vorzeitige Vertragsauflösung kann entweder im beidseitigen Einverständnis erfolgen, oder infolge einer schriftlichen Kündigung. Eine derartige Kündigung kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist bis zum Ende eines jeden Kalendermonats erfolgen.
Bei Zahlungsverzug des AG, Konkurs des AG sowie Konkursabweisung mangels kostendeckenden Vermögens kann die TPT vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten.
 
4. Beanstandung
Beanstandungen gleich welcher Art auch immer, die sich auf Dienstleistungen der TPT beziehen sind unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen der TPT in Schriftform bekanntzugeben. Wurde keine fristgerechte Beanstandung abgegeben, so können keine Reklamationen, insbesondere Preisminderungsansprüche mehr geltend gemacht werden.
 
5. Vertragsrücktritt bzw. Stornierung
Sofern ein Vertragsrücktritt in der Zeit zwischen dem 14. und 5. Tag vor dem vereinbarten Dienstleistungsbeginn erfolgt, beträgt die Stornogebühr 50 % der vereinbarten Auftragssumme. Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor dem Dienstleistungsbeginn beträgt die Stornogebühr 100 % der vereinbarten Summe. Im Falle eines stillschweigenden Vertragsrücktrittes von Seiten des AG hat der AG ebenfalls 100 % der Auftragssumme zu bezahlen.
 
6. Mitbewerber
Der AG ist während eines aufrechten Auftragsverhältnisses und auch 2 Jahre nach Ablauf des Auftrages nicht berechtigt, Sicherheitskräfte, welche von der TPT zur Auftragserfüllung zur Verfügung gestellt werden, zu beschäftigen bzw. zu beauftragen. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung verpflichtet sich der AG eine Pönalzahlung in Höhe von € 5.000,-
– pro beauftragten oder beschäftigten Sicherheitsmitarbeiter zu bezahlen. Darüber hinaus behält sich die TPT das Recht vor weitere Schadensersatzansprüche beim AG geltend zu machen.
 
7. Unterbrechung der Bewachung
Im Fall einer höheren Gewalt, Krieg, Streik oder ähnlichem kann die TPT die Dienstleistung unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
 
8. Einsatzmittel/Schlüssel
Bei einer Bewachung von Liegenschaften oder anderen Sicherheitsdienstleistungen, bei denen ein Schlüssel und/oder andere Hilfsmittel für die Erfüllung des Auftrages erforderlich sind, verpflichtet sich der AG diese Hilfsmittel rechtzeitig und kostenlos der TPT zur Verfügung zu stellen. Bei Verlust eines Schlüssels zu beweglichen Sachen übernimmt die TPT keine Haftung. Bei Verlust eines Schlüssels zu unbeweglichen Sachen „Räumlichkeiten und Grundstücke“ haftet die TPT bis zur Versicherungssumme.
 
9. Zahlungsbedingungen
Sofern einzelvertraglich nichts anderes geregelt ist, verpflichtet sich der AG die Auftragssumme binnen 5 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges gelten 8 % p. a. sowie € 15,– Mahnspesen pro Mahnung als vereinbart. Die TPT behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistungen bei Zahlungsverzug bis zur vollständigen Bezahlung zu unterbrechen bzw. mit sofortiger Wirkung einzustellen.
 
10. Kostenvorschläge
Kostenvorschläge von der Firma TPT sind in jedem Fall unverbindlich.
 
11. Preisänderungen
Die TPT kann bei Neueinführung von Gesetzen, insbesondere Erhöhung von Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten, Lohnnebenkosten, Lohntarifen oder sonstigen Tarifverträge die zu einer Erhöhung der Kosten führen, den Stundensatz in gleicher Weise erhöhen. Der AG wird über die Preisanpassung informiert.
 
12. Leistungsumfang
Sofern zwischen dem AG und der TPT nicht definiert wird, wie der Auftrag vor Ort erfolgen soll, erbringt die TPT die Dienstleistung nach eigenem freien Ermessen.
Auch die Auswahl für sämtliche bedienstete Sicherheitsmitarbeiter und das Weisungsrecht bleibt dem vor Ort befindlichen „Einsatzleiter“ uneingeschränkt vorbehalten.
 
13. Subunternehmen
Die TPT ist befugt, sich zur Auftragserfüllung anderer gewerblicher Unternehmen zu bedienen.
 
14. Hinweisschilder/Aufkleber/Werbemittel
Vor Beginn einer Dienstleistung hat die TPT das Recht am Einsatzort Schilder, Aufkleber und andere Werbemittel anzubringen. Derartige Werbemittel verbleiben im Eigentum der TPT.
 
15. Urheberrecht
Die von der TPT erstellten Kostenvoranschläge (Angebote), Sicherheitskonzepte, Unterlagen, in welcher Form auch immer, bleiben Eigentum der TPT. Diese dürfen nicht ohne die schriftliche Zustimmung der TPT fotokopiert, fotografiert, veröffentlicht, elektronisch verarbeitet oder in irgendeiner sonstigen Form Dritten widerrechtlich zugänglich gemacht werden.
 
16. Haftung
Die TPT haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden, welche durch sie oder ihre Sicherheitsmitarbeiter bei der Auftragserfüllung verursacht wurden. Ein Haftungsausschlussgrund besteht, insbesondere bei Pandemie, Epidemie, Endemie, höhere Gewalt bzw. ähnliche Ereignisse. Die TPT haftet ebenso nicht für indirekte Folgeschäden, wie Verdienstentgang, reine Vermögensschäden, Schäden aus Betriebsunterbrechungen, Pandemie, Epidemie, Endemie, höhere Gewalt bzw. ähnliche Ereignisse.
Die TPT übernimmt keine Haftung für Schäden die vom Auftraggeber oder von, für ihn tätige Dritte verursacht werden.
Ein Haftungsausschlussgrund besteht auch, wenn der AG auf eigenem Wunsch weniger Sicherheitskräfte anfordert, als nach Dafürhalten der TPT erforderlich wären oder das Gesetz zur Auftragserfüllung vorschreibt und vom AG selbst entworfene „Sicherheitskonzepte“.
Des Weiteren besteht keine Haftung der TPT für Wert- und Geldtransporte, Kunstwerke, Skulpturen. Sollte der AG die TPT beauftragen Wert- oder Geldtransporte für den AG durchzuführen so ist der AG verpflichtet sich eigenständig um eine allenfalls erforderliche Transportversicherung auf eigene Kosten zu kümmern.
Die TPT haftet nicht für die zur Verfügung gestellten Fahrzeuge vom AG.
 
17. Adressänderungen
Der AG ist verpflichtet die Änderung von Anschriften sowie Kontaktdaten oder sonstige Änderungen die sich seit Auftragserteilung durch ihn ergeben haben, der TPT unverzüglich schriftlich bekanntzugeben.
 
18. Datenschutz
Der AG gibt seine Zustimmung, dass allgemeine Daten, sowie personenbezogene Daten von der TPT automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Die TPT und deren Sicherheitsmitarbeiter verpflichten sich, die Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verwalten.
 
19. Werbezwecke
Der AG erteilt seine Zustimmung, dass die TPT, Logo und Namen des AG für Werbezwecke bzw. Referenzangaben so lange verwenden kann, bis der AG sich schriftlich gegen die Verwendung derselben ausspricht.
 
20. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Des Weiteren sind unklare Bestimmungen so zu ergänzen oder zu ersetzen, dass anstelle der unklaren Bestimmung eine andere gesetzlich durchführbare Vorschrift zu gelten hat, um den wirtschaftlich vereinbarten Zweck zu erreichen.

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